Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung war bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Zahlreiche Vorgaben werden nun schrittweise wirksam. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bringt sie neue Anforderungen an Verpackungen sowie zusätzliche Prüf-, Dokumentations- und gegebenenfalls Registrierungspflichten mit sich.

Für die betriebliche Praxis besonders relevant ist die neue Zuordnung der Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette. Gastgewerbliche Betriebe können selbst zum Erzeuger einer Verpackung werden und damit die Verantwortung für deren Konformität übernehmen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Verpackungen oder verpackte Produkte unter dem eigenen Namen, dem eigenen Logo oder einer eigenen Marke hergestellt werden.

Nach der derzeitigen Auslegung kann dies auch dann der Fall sein, wenn ein Betrieb lediglich eine standardisierte Verpackung aus dem Sortiment eines Lieferanten auswählt und diese mit dem eigenen Namen oder Logo herstellen lässt. Eine individuelle Änderung von Material, Form oder Produktionsprozess ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

Im Gastgewerbe können hiervon beispielsweise individuell gebrandete Coffee-to-go-Becher, Take-away-Verpackungen oder Verpackungen für Kosmetik- und Hygieneprodukte betroffen sein.

Mit der Erzeugerrolle können umfangreiche Pflichten verbunden sein. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung der Konformität der Verpackung mit den jeweils geltenden Anforderungen der PPWR, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung. Verpackungslieferanten sind dabei verpflichtet, die hierfür notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Daneben sollten Betriebe prüfen, ob sich durch die neue Rollenverteilung Änderungen bei der Herstellerverantwortung ergeben. Bestehende Angaben im Verpackungsregister LUCID, insbesondere zu Verpackungsarten und Markennamen, sollten auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft werden. Soweit zusätzliche systembeteiligungspflichtige Verpackungsmengen in die eigene Verantwortung fallen, sind auch die Systembeteiligung und die entsprechenden Mengenmeldungen anzupassen.

Weitere Vorgaben folgen in den kommenden Jahren. Mehr Informationen dazu finden Sie in der hier verlinkten Datei.

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