Die EU-Kommission hält den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes für unvereinbar mit dem Unionsrecht. Damit sieht sich das breite Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung – zu dem auch der DEHOGA gehört – in zentralen Bedenken bestätigt. Die entsprechende Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist kürzlich bekannt geworden. Die Verbände fordern das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf, Konsequenzen aus der deutlichen Kritik aus Brüssel zu ziehen.
Das Verbändebündnis erklärt: „Das Votum aus Brüssel bestätigt in zentralen Punkten, wovor wir seit Monaten warnen: Der Gesetzentwurf schafft unverhältnismäßige bürokratische Belastungen und beschränkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zusätzlichen Nutzen zu belegen. Es wäre deshalb der falsche Weg, dieses bislang noch nicht praktisch erprobte Kennzeichnungssystem auch auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel auszuweiten. Die neue Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.“
Die Kommission kritisiert unter anderem, dass der Entwurf Tierhaltungskennzeichnungs-Systeme anderer Mitgliedstaaten nicht anerkennt und Unternehmen mit zusätzlichen Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten belastet. Zugleich würden Fleischerzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten trotz höherer Tierwohlstandards mit der niedrigsten Stufe „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden. Nach Auffassung der Kommission haben die deutschen Behörden weder die Geeignetheit noch die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der geprüften Regelungen nachgewiesen. Darüber hinaus zweifelt Brüssel an, dass das deutsche Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form tatsächlich den tierwohlorientierten Verbraucherschutz stärkt, wie es als Ziel genannt wurde.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbändebündnisses finden Sie HIER.



