Ob Frühstücksbuffet, Brunch-Angebot oder hausgemachte Spezialitäten: Seit 14. Juni 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Honig, Marmelade, Konfitüren und Fruchtsäfte. Die Änderungen betreffen viele gastgewerbliche Betriebe unmittelbar und reichen von neuen Anforderungen an die Herkunftskennzeichnung von Honig bis hin zu höheren Mindestfruchtgehalten bei Konfitüren.
Was ist künftig zu beachten? Wann darf ein Produkt noch „Marmelade“ heißen? Welche Übergangsregelungen gelten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert der neue DEHOGA Praxis-Leitfaden „Honig, Marmelade, Fruchtsäfte & Co.“. Praxisnah, verständlich und speziell auf die Anforderungen des Gastgewerbes zugeschnitten, unterstützt er Betriebe dabei, die neuen Vorgaben sicher und unkompliziert umzusetzen.
Der DEHOGA Praxis-Leitfaden zu den neuen Regelungen für Frühstücksprodukte steht im Downloadbereich zur Verfügung.



