Nach Auslegung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) durch die Europäische Kommission könnten Hotels, Restaurants, Bars und Cafés schon allein deshalb als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden, weil sich ihr Name oder Logo auf Verpackungen befindet. Dies würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes mit umfangreichen zusätzlichen Pflichten belasten, obwohl sie weder die Verpackungen herstellen noch deren technische Gestaltung bestimmen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt daher nachdrücklich die gemeinsame Forderung von HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop, die Definition des Begriffs „Hersteller“ umgehend zu korrigieren und Bürokratiebelastungen abzubauen.

„Hotels und Gastronomiebetriebe sind Anwender von Verpackungen, nicht deren Hersteller. Wer lediglich sein Logo auf einer Verpackung anbringt, kann doch nicht automatisch für deren technische Konformität verantwortlich gemacht werden“, kritisiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Die von der EU-Kommission aktuell veröffentlichten Leitlinien zur PPWR gehen davon aus, dass Unternehmen mit eigenem Branding auf Verpackungen maßgeblichen Einfluss auf deren Gestaltung und Zusammensetzung ausüben. Diese Annahme entspricht in keinster Weise der betrieblichen Realität. In den meisten Fällen werden Verpackungen von spezialisierten Herstellern entwickelt, produziert und in Verkehr gebracht. Hotels und Gastronomiebetriebe können allenfalls über das äußere Erscheinungsbild, etwa den Aufdruck ihres Logos, entscheiden.

Eine Einstufung als Hersteller hätte weitreichende Folgen: Die Betriebe müssten umfangreiche Anforderungen zu Verpackungsdesign, Dokumentation, Konformitätserklärungen, Berichterstattung sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen. Dies würde erhebliche zusätzliche Kosten und Bürokratie verursachen, ohne irgendeinen einen erkennbaren ökologischen Mehrwert zu schaffen.

Zudem besteht die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen in den Mitgliedstaaten. Mehrere nationale Behörden haben bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen, um Wettbewerbsverzerrungen und eine weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden.

Die Verbände fordern deshalb die Europäische Kommission auf, in den Leitlinien und FAQ-Dokumenten eindeutig klarzustellen, dass Gastgewerbe- und Einzelhandelsunternehmen nicht als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und deren technische Gestaltung nicht beeinflussen. Die Verwendung eines eigenen Logos oder Markennamens allein darf hierfür nicht ausschlaggebend sein.

„Die Umweltziele der PPWR müssen wirksam und bürokratiearm umgesetzt werden. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Verantwortung muss dort angesiedelt werden, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden wird“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

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