Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 sowohl überarbeitete Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als auch des freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Der bisher unter „VSME“ bekannte Standard soll künftig unter der Bezeichnung „VS“ („Voluntary Standard“) geführt werden. Hintergrund der Überarbeitungen sind insbesondere die „Omnibus“-Anpassungen auf EU-Ebene (DEHOGA compact berichtete) sowie die neuen Regelungen zum sogenannten „Value Chain Cap“. Dieser soll sicherstellen, dass große berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette künftig nur noch begrenzte Nachhaltigkeitsinformationen anfordern dürfen.

Sowohl bei den verpflichtenden ESRS als auch beim freiwilligen VS liegt der Fokus klar auf Vereinfachung, Proportionalität und einer deutlichen Entlastung der Unternehmen.

Die grundlegenden Änderungen hat der Hotelverband Deutschland IHA hier auf seiner Website zusammengefasst.

Öffentliche Konsultationen bis 3. Juni 2026

Parallel zur Veröffentlichung hat die Europäische Kommission öffentliche Konsultationen zu beiden Standardentwürfen gestartet. Unternehmen und Verbände haben noch bis zum 3. Juni 2026 Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.

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