Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt und den DEHOGA Bundesverband zur Stellungnahme aufgefordert. Mit dem Gesetz soll die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im öffentlichen und privaten Bereich verbessert werden. Die für Hotellerie und Gastronomie wesentlichste Änderung liegt darin, dass das Benachteiligungsverbot im BGG (also über das AGG hinaus) auf private Unternehmen ausgeweitet wird, die der Öffentlichkeit bewegliche Güter oder Dienstleistungen anbieten. Das ist bei nahezu allen gastgewerblichen Angeboten der Fall.
Der DEHOGA erinnert in seiner Stellungnahme an sein langjähriges und umfangreiches Engagement bei der Förderung der Barrierefreiheit in Gastgewerbe und Tourismus, macht allerdings deutlich, dass der im Gesetz vorgesehene Zwang zur Barrierefreiheit nicht der richtige Weg ist. Unklare Pflichten und belastende Folgen für Unternehmen verletzen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. In dieser Form ist das Gesetz nicht tragfähig.



