Der DEHOGA hat sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis führender Verbände aus Industrie, Handwerk, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung aktuell mit einem detaillierten Positionspapier zur geplanten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt. Darin lehnen die Verbände eine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel entschieden ab.

Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung waren zuletzt konkret geworden und bedrohen unsere Branche mit massiven bürokratischen und finanziellen Lasten. Das BMLEH hatte einen Referentenentwurf vorgelegt, der erstmals eine verpflichtende Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung sowie für verarbeitete Lebensmittel vorsieht. Nach aktuellem Stand sollen die neuen Regeln bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, mit einer Umsetzungsfrist (Übergangsregelungen) bis zum 1. Juli 2027 (siehe hierzu auch Meldung in DEHOGA Compact Nr. 16/2026).

Der DEHOGA vertritt eine klare Position. Im Verbändebündnis fordern wir, dass die Kennzeichnung in der Gastronomie freiwillig bleiben muss. Wir appellieren gemeinsam an die Entscheidungsträger jetzt schnell zu handeln, die Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel nicht weiterzuverfolgen und aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Wir werden im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung (Frist bis 1. Mai) zum Referentenentwurf sowie am 20. Mai bei einem geplanten Frühstücksdialog mit Vertretern der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin unsere Standpunkte weiter darlegen.

Die aktuelle Pressemitteilung vom 23. April 2026 sowie unser detailliertes Positionspapier mit den Argumenten finden Sie hier auf unserer Website.

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