Der Koalitionsvertrag von Union und SPD hatte viel Grund zur Hoffnung auf die dringend überfällige Ablösung der Tageshöchstarbeitszeiten durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gegeben. Der erste nun bekannt gewordene Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zu diesem Thema jedoch enttäuscht auf ganzer Linie.

Das Ministerium will die Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag an Tarifverträge knüpfen. Grundsätzlich würde es damit bei der Tageshöchstarbeitszeit von in der Regel acht und maximal zehn Stunden bleiben. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen aber andere Vereinbarungen, wie eine Wochenarbeitszeit, per Tarifvertrag beschließen können. Ergänzend sollen die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet werden, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Das Bundesarbeitsministerium sprach nach bekannt werden der Pläne von einer „internen Arbeitsfassung”, die noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmt sei.

DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke erklärte gegenüber der Presse: „Der nun bekannt gewordene Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist eine Enttäuschung auf der ganzen Linie. Die Gewerkschaften führen seit langem vehement eine Kampagne gegen die wöchentliche Höchstarbeitszeit in Deutschland. Es sieht derzeit nicht danach aus, dass die Gewerkschaften bereit sind, Tarifverträge zu verhandeln, in denen solch eine Klausel steht. Man kann nicht den Großteil der deutschen Wirtschaft ausklammern, wenn es darum geht, nötige Reformen durchzusetzen. Das ist nicht nur ein Nackenschlag für uns im Gastgewerbe. Das ist ein Schlag ins Gesicht für die gesamte deutsche Wirtschaft, für den ganzen deutschen Mittelstand und für viele kleine Betriebe.“

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