Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act gegen Booking.com eröffnet. Sie prüft, ob die Plattform die Risiken durch betrügerische und nicht rechtskonforme Inserate sowie durch Phishing ausreichend bewertet und gemindert hat.
Die Hotelstars Union (HSU) begrüßt das Verfahren und bietet eine Lösung an, die sofort einsatzbereit ist. Hotelsterne sind für Gäste eines der wichtigsten Kriterien bei der Hotelwahl. Das hat zuletzt das niederländische College van Beroep ausdrücklich festgestellt. Wer ein gefälschtes Inserat platzieren will, wirbt deshalb mit Sternen, denn sie sind nach wie vor der wichtigste Filter. Genau hier setzt ein automatisierter Abgleich mit den offiziellen Klassifizierungsdaten der HSU an. Jeder Betrieb mit HSU-Sternen wurde von einer nationalen Klassifizierungsstelle vor Ort geprüft. Der Abgleich bestätigt damit nicht nur die Sternekategorie, sondern auch den Namen, die Adresse und insbesondere die Existenz des Hauses. Können Anbieter Sterne nicht mehr selbst eintragen, verliert ein Fake-Listing sein wirksamstes Werbemittel.
Dass dies technisch funktioniert, belegen andere Plattformen seit Jahren. Booking.com hingegen hat sich konsequent dafür entschieden, Sterne auf der Grundlage unbestätigter Angaben der Anbieter anzuzeigen, und ist wegen fragwürdiger Entscheidungen wie dieser folglich Gegenstand eines formellen DSA-Verfahrens.
Die HSU fordert die Kommission auf, den Abgleich der Sterneangaben mit den offiziellen Klassifizierungsdaten zu den Bestandteilen möglicher Abhilfemaßnahmen oder Verpflichtungszusagen vorzunehmen. Booking.com bietet sie die Anbindung an ihre Daten in allen Mitgliedsländern kostenfrei an.


