Pressemitteilung Hotelstars: Echte Sterne, echte Hotels
Die Hotelstars Union bietet Booking.com einen entscheidenden Schlüssel zur kostenlosen Bekämpfung gefälschter Einträge. Durch den automatisierten Abgleich mit offiziellen Sternebewertungen würde nicht nur die Kategorie überprüft, sondern auch, ob ein Hotel tatsächlich existiert. Offizielle Sterne verhindern Betrug.
Brüssel/Berlin, 21. Oktober 2026 – Die Europäische Kommission hat heute ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act gegen Booking.com eröffnet. Sie prüft, ob die Plattform die Risiken durch betrügerische und nicht rechtskonforme Inserate sowie durch Phishing ausreichend bewertet und gemindert hat. Die Hotelstars Union (HSU) begrüßt das Verfahren und bietet eine Lösung an, die sofort einsatzbereit ist.
Hotelsterne sind für Gäste eines der wichtigsten Kriterien bei der Hotelwahl. Das hat zuletzt das niederländische College van Beroep ausdrücklich festgestellt. Wer ein gefälschtes Inserat platzieren will, wirbt deshalb mit Sternen, denn sie sind nach wie vor der wichtigste Filter. Genau hier setzt ein automatisierter Abgleich mit den offiziellen Klassifizierungsdaten der HSU an. Jeder Betrieb mit HSU-Sternen wurde von einer nationalen Klassifizierungsstelle vor Ort geprüft. Der Abgleich bestätigt damit nicht nur die Sternekategorie, sondern auch den Namen, die Adresse und insbesondere die Existenz des Hauses. Können Anbieter Sterne nicht mehr selbst eintragen, verliert ein Fake-Listing sein wirksamstes Werbemittel.
Dass dies technisch funktioniert, belegen andere Plattformen seit Jahren. Tripadvisor gleicht die offiziellen Sternedaten der HSU seit Juni 2022 täglich ab und zeigt in den Mitgliedsländern ausschließlich geprüfte Sterne an. Expedia gibt die HSU als Quelle für ihre Sternebewertungen in den HSU-Mitgliedsländern an. Booking.com hingegen hat sich konsequent dafür entschieden, Sterne auf der Grundlage unbestätigter Angaben der Anbieter anzuzeigen, und ist wegen fragwürdiger Entscheidungen wie dieser folglich Gegenstand eines formellen DSA-Verfahrens.
Booking.com präsentiert die Sterne einheitlich und gut sichtbar neben den Hotelnamen und verwendet sie als Suchfilter. Damit macht sich die Plattform die Angaben zu eigen und muss für deren Richtigkeit einstehen. Genau hier setzt der DSA an: Nach Art. 6 Abs. 3 DSA haftet ein Marktplatz nach Verbraucherrecht selbst, wenn er Informationen so darstellt, dass Dritte diese ihm zurechnen. Die niederländische Reclame Code Commissie bewertete die Sterneangaben auf Booking.com bereits im November 2025 als irreführend. Die Berufungsinstanz bestätigte diese Einschätzung im April 2026. Im selben Monat forderte die HSU Booking.com erneut zur Zusammenarbeit auf. Die Plattform lehnt eine Anbindung an die offiziellen Daten weiterhin ab.
Die HSU fordert die Kommission auf, den Abgleich der Sterneangaben mit den offiziellen Klassifizierungsdaten zu den Bestandteilen möglicher Abhilfemaßnahmen oder Verpflichtungszusagen vorzunehmen. Booking.com bietet sie die Anbindung an ihre Daten in allen Mitgliedsländern kostenfrei an.
Verbraucherschutz kann so einfach sein. Man muss ihn nur wollen.



