Die geplante Zuckersteuer ist zumindest vorübergehend ausgebremst worden – und das von oberster Stelle: Das Bundeskanzleramt legte in der vergangenen Woche ein Veto gegen den von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegten, zweiten Gesetzentwurf ein. Konkret kritisierte das Kanzleramt, dass der Entwurf von Lars Klingbeil von den Empfehlungen der zuvor eingesetzten Expertenkommission abweicht. Während die Kommission eine gestaffelte Besteuerung ab fünf beziehungsweise acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter vorgeschlagen hatte, setzt das Finanzministerium höhere Grenzwerte an und verbindet diese zugleich mit teilweise höheren Steuersätzen.

Klingbeil hält trotz des Dämpfers an dem Vorhaben fest und hat laut Medienberichten am gestrigen Montag schon einen nächsten Entwurf vorgelegt, den er direkt als Beschlussvorlage für die morgige Kabinettssitzung einreichte. Das Kabinett wird sich damit aber wohl nicht beschäftigen, da dieser die beim zweiten Entwurf kritisierten Punkte offenbar nicht ausräumt. Stattdessen sollen nun die Spitzen der Regierungsfraktionen über das Thema beraten.

Der DEHOGA sieht eine „Zuckersteuer“ kritisch. Dies haben wir bereits mehrfach – unter anderem auch gemeinsam mit einer breiten Allianz der Lebensmittelwirtschaft – deutlich gemacht. Die Idee der Zuckersteuer folgt einer Logik, die auf symbolische Steuerpolitik statt auf evidenzbasierte Lösungen setzt. Eine solche Maßnahme greift tief in die Konsumfreiheit, Marktmechanismen und bewährte Kooperationsansätze ein – ohne dass ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belastbar belegt ist.

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