Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Verbraucherkommunikation. Grundlage ist die EU-EmpCo-Richtlinie, die Greenwashing verhindern und Verbraucher besser vor irreführenden Aussagen schützen soll.
Pauschale Aussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „100 % umweltfreundlich“ sind nur noch zulässig, wenn sie belastbar belegt werden können. Das gilt auch für Bilder, Symbole und andere Gestaltungselemente mit Umweltbezug. Klimaneutralitätsaussagen, die ausschließlich auf Kompensation beruhen, sind unzulässig. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf anerkannten, transparenten Zertifizierungssystemen beruhen oder staatlich festgelegt sind. Die Vorgaben betreffen nicht nur ökologische, sondern auch soziale Aussagen, etwa zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten oder Tierschutz. Verstöße können abgemahnt werden.
Für die Betriebe heißt das: Webseiten, Social Media, Speisekarten, Flyer und andere Werbemittel sollten jetzt auf entsprechende Aussagen und Siegel überprüft werden.
Als eine erste praktische Hilfestellung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen empfehlen wir Ihnen den kostenlosen Leitfaden des Deutschen Tourismusverbandes.
Auch der Hotelverband Deutschland (IHA) hat ein Merkblatt „Konkrete Grünaussagen in der Hotelkommunikation“ verfasst, das IHA-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Zudem bietet der Hotelverband am 29. September und 13. Oktober zwei kostenlose Webinare zusammen mit dem Partner leadity zu den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie an. Nähere Informationen finden Sie hier.



