Die Hessische Staatskanzlei hat uns als DEHOGA in einem Schreiben gebeten, Hotels noch einmal über die seit Anfang Januar 2025 entfallene Meldescheinpflicht für deutsche Gäste hinzuweisen. In der Praxis werde diese Erleichterung noch nicht überall konsequent umgesetzt.

Gleichzeitig haben DEHOGA und IHA die Staatskanzlei in einem gemeinsamen Antwortschreiben auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es eine differenzierte praktische Lage in den Betrieben gibt. Die Abschaffung der Meldepflicht für inländische Gäste hat zahlreiche Folgefragen in den Bereichen Gastbeiträge, Gästekarten, Statistikmeldungen, Datenschnittstellen und kommunale Satzungen ausgelöst. So bleibt die Registrierung der Gäste vielfach weiterhin erforderlich, insbesondere dort, wo kommunale Gastbeiträge erhoben oder Gästekarten ausgegeben werden. Wichtig dabei für die betriebliche Praxis: Von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nur die Daten erhoben werden, die zur Vertragserfüllung und ggf. zur Abrechnung kommunaler Beiträge (Kurtaxe, Tourismusabgabe, City Tax, Übernachtungssteuer etc.) erforderlich sind. Meldungen an die Statistikämter bleiben von der Änderung des Bundesmeldegesetzes unberührt.

Bekräftigt haben wir in unserem Schreiben an die Staatskanzlei noch einmal den Wunsch nach einer Weiterentwicklung des Ökosystems digitaler Identitäten. Darin sehen wir erhebliches Potenzial für weniger Bürokratie, optimierte Prozesse und eine moderne Gästeerfassung. Wichtig ist, dass die bestehenden Prozesse im Zusammenspiel von Beherbergungsbetrieben, Kommunen und Technologieanbietern weiter vereinfacht, digitalisiert und zukunftsfest ausgestaltet werden.

FAQ des Hotelverbandes Deutschland findet sich im Mitgliederbereich.

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