Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute das neue Landesgaststättengesetz in zweiter Lesung beschlossen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Es fehlt nun lediglich die formelle Ausfertigung durch die Präsidentin des Abgeordnetenhauses sowie die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin.
Das Gesetz ist das Ergebnis einer mehr als einjährigen Vorarbeit, an der auch der DEHOGA Berlin intensiv beteiligt war. Ziel der Neuregelung ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Verfahren zu vereinfachen und die Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe zu verbessern.
Aus Sicht des DEHOGA Berlin stellen insbesondere die Anpassungen für die Außengastronomie einen wichtigen Erfolg dar. Eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Außengastronomie hatte der DEHOGA Berlin bereits vor längerer Zeit beim Runden Tisch Tourismus vorgeschlagen. Die Möglichkeit erweiterter Öffnungszeiten in ausgewiesenen Ausgehvierteln ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Beschränkung auf diese Gebiete stellt dabei einen politischen Kompromiss dar. Aus Sicht des Verbandes wäre eine entsprechende Regelung für ganz Berlin wünschenswert gewesen.
Der DEHOGA Berlin wird die praktische Umsetzung des Gesetzes aufmerksam begleiten und sich weiterhin für weitere Verbesserungen einsetzen. Im nächsten Schritt soll insbesondere die Thematik der Sondernutzungen mit der kommenden Landesregierung aufgegriffen werden. Ziel bleibt es, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Entwicklung der Berliner Außengastronomie weiter zu fördern.
Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts im Land Berlin
Das Gesetz soll nach aktuellem Stand etwa sechs Monate nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Über weitere Details werden wir selbstverständlich rechtzeitig informieren.



