Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Der vom Bundeskabinett abgesegnete Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht unter anderem auch eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 vor.
Der DEHOGA sieht eine solche „Zuckersteuer“ kritisch. Dies hatten wir bereits vor einigen Wochen gemeinsam mit einer breiten Allianz der Lebensmittelwirtschaft mit insgesamt fast 40 Partnern deutlich gemacht. Die Allianz hatte damals mit Blick auf einen Antrag des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung einer Zuckersteuer zahlreiche Argumente gegen eine solche Steuer in einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengefasst und an die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die beratenden Ausschüsse des Bundesrats sowie die Leiter der Landesvertretungen übermittelt.
Die Idee der Zuckersteuer folgt aus Sicht der Allianzpartner einer Logik, die auf symbolische Steuerpolitik statt auf evidenzbasierte Lösungen setzt. Eine solche Maßnahme greift tief in die Konsumfreiheit, Marktmechanismen und bewährte Kooperationsansätze ein – ohne dass ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belastbar belegt ist.
Die detaillierte Argumentation sowie eine Übersicht aller Partner finden Sie in der hier verlinkten Stellungnahme.



