Am Montag fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu zwei Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum Mindestlohn statt. Stoßrichtung beider Anträge noch aus Juni 2025 war, einen Mindestlohn von 15 Euro herbeizuführen. Dazu soll der Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns gesetzlich festgeschrieben werden. Die Grünen wollen außerdem bei den Anpassungen des Mindestlohns Prognosewerte heranziehen, den Zyklus der Anpassungen auf ein Jahr verkürzen und in der Mindestlohnkommission ein Schlichtungsverfahren installieren.

Für die Arbeitgeber machte die BDA deutlich, dass die Lohnfindung in die Hände der Sozialpartner gehört und nicht immer wieder politisiert werden sollte. Der Mindestlohn sei kein sozialpolitisches Instrument, sondern eine Lohnuntergrenze, die sich nach der Produktivität des Arbeitseinsatzes und der Leistungsfähigkeit bemesse. Die Mindestlohnkommission habe den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns in ihre Geschäftsordnung aufgenommen. Die Orientierung an nachlaufenden Entwicklungen bei der Mindestlohnanpassung sei richtig, um Tarifverhandlungen nicht vorzugreifen. Ein Zweijahreszyklus sei im Sinne von Planungssicherheit und Freiraum für Tarifverhandlungen richtig gewählt. Ein Schlichtungsverfahren für die Kommission sei nicht erforderlich.

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