Im Zusammenhang mit dem großflächigen Stromausfall erreichen uns zahlreiche Fragen zu Hotelübernachtungen sowie zur Erstattung der Kosten und zur Übernachtungssteuer. Nachfolgend haben wir die uns vorliegenden Informationen der zuständigen Senatsverwaltungen für Sie zusammengefasst.
Erstattung von Hotelkosten
Aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe haben wir folgende Informationen erhalten:
Aufgrund der winterlichen Witterung sowie des Ausfalls von Strom, Heizung und Warmwasser können betroffene Personen ihre Wohnungen derzeit nicht nutzen. Das Bezirksamt hat Notunterkünfte eingerichtet. Sofern Sie in dem vom Stromausfall betroffenen Gebiet im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen und keine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit vorhanden ist, besteht zudem folgende Möglichkeit:
Sie können – ausschließlich in der laufend aktualisierten Übersicht von visitBerlin Partnerhotels e.V. – eigenständig eine Hotelreservierung unter Verwendung des entsprechenden Buchungscodes Stromausfall vornehmen.
Die Kosten für die Hotelübernachtung können nachträglich erstattet werden, sofern folgende Unterlagen beim zuständigen Amt für Soziales des Bezirks eingereicht werden:
- Hotelrechnung
- Nachweis der persönlichen Betroffenheit (amtliche Anmeldung)
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis)
- Mailadresse bei der Kostenerstattung stromausfall-kosten@ba-sz.berlin.de
Details finden Sie auch hier: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Übernachtungssteuer
Aus der Senatsverwaltung für Finanzen wurde uns mitgeteilt, dass Übernachtungen, die aufgrund eines Stromausfalls erforderlich werden, weil die Wohnung infolge des Stromausfalls unbewohnbar ist, nicht der Übernachtungssteuer unterliegen.
Begründung: Analog zu den Regelungen bei Renovierungs- oder Umbauarbeiten (Tz. 5.2 Leitfaden Übernachtungssteuer) dient der dadurch entstehende Übernachtungsaufwand der Grundbefriedigung des Lebensbedarfs – konkret dem Wohnen – und ist daher nicht steuerpflichtig.
Die Senatsverwaltung bittet ausdrücklich darum, diese Information an die Mitgliedsbetriebe weiterzugeben, damit sichergestellt wird, dass in diesen Fällen keine Übernachtungssteuer erhoben wird. Das zuständige Finanzamt Marzahn-Hellersdorf wurde entsprechend informiert.
Weitere Hinweise zum Stromausfall finden Sie unter: Stromausfall: Notunterkünfte, Wärmeorte und Versorgungsangebote – Berlin.de
Sofern Sie selbst ein Hilfsangebot machen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an krisenstab@ba-sz.berlin.de.



