Zum Jahresbeginn 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die alle Arbeitgeber mit Minijob-Beschäftigten betrifft. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro. Dadurch erhöht sich automatisch die zulässige monatliche Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro.

Was bedeutet das für bestehende Minijobs?
Aktuell liegt die Minijob-Grenze bei 556 Euro. Beschäftigte, die genau diesen Betrag verdienen, überschreiten ab dem 01.01.2026 bei unveränderter Arbeitszeit die neue Grenze. Folge: Der Minijob-Status entfällt, und es entsteht Sozialversicherungspflicht mit allen Beiträgen für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Handlungsbedarf für Arbeitgeber:

  • Überprüfen Sie alle Minijob-Arbeitsverhältnisse auf Stundenumfang und monatliches Entgelt.
  • Prüfen Sie, ob der neue Mindestlohn von 13,90 Euro zur Überschreitung der 603-Euro-Grenze führt.
  • Passen Sie bei Bedarf die Arbeitszeit oder das Entgelt rechtzeitig an.
  • Alternativ: Umstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  • Dokumentieren Sie alle Anpassungen und informieren Sie die Beschäftigten transparent.

Warum ist schnelles Handeln sinnvoll?
Die Änderungen gelten ab dem ersten Arbeitstag 2026. Ohne rechtzeitige Anpassung kann ein eigentlich geplanter Minijob ungewollt in eine versicherungspflichtige Beschäftigung rutschen – mit rückwirkenden Beitragsforderungen.

Fazit:
Wer Minijobber beschäftigt, sollte die neuen Werte prüfen und ggf. korrigieren. So bleibt die Beschäftigung rechtssicher – und Überraschungen zum Jahresstart bleiben aus.

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