Wie Medienberichten zu entnehmen ist, löst die GEMA die Beauftragung der Vertriebspartnergesellschaften im Bereich Außendienst zu Ende September 2025 fristgerecht auf. Ab Oktober 2025 soll es demnach keine Vor-Ort-Kontrollen durch freiberufliche Außendienstmitarbeitende der GEMA mehr geben. Die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bislang in ganz Deutschland im Einsatz, um die öffentliche Musiknutzung in Betrieben, bei Veranstaltungen und in gastronomischen Einrichtungen zu prüfen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Ein Wegfall des GEMA-Außendienstes wird eine grundlegende Änderung der GEMA-Lizenzüberwachung bedeuten, eine Entwicklung, die sich allerdings bereits seit Längerem abzeichnet: weg von der persönlichen Kontrolle durch Außendienstmitarbeitende, hin zu digitalen Verfahren wie automatisierten Datenabgleichen und Online-Überwachung. Dies könnte die Kommunikation bei Unklarheiten erschweren, auch wenn laut GEMA der persönliche Kontakt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Kundenbetreuung sein soll.
Was bedeutet das für Sie und Ihre Mitglieder?
Ein Wegfall des GEMA-Außendienstes hat indes keine Auswirkungen auf Ihre bestehenden Meldepflichten gegenüber der GEMA, wenn Sie bzw. Ihre Mitglieder öffentlich Musik nutzen wollen. Wer jedoch bisher (noch) auf persönliche Kommunikation, Beratung oder Klärungen vor Ort mit einem GEMA-Außendienstmitarbeitenden als persönlichem Ansprechpartner gesetzt hat, wird sich künftig verstärkt auf digitale Prozesse einstellen müssen.



