Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett gestern den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. Im Gastgewerbe können z.B. Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer von dem geplanten Gesetz betroffen sein, die Kantinen der Bundesministerien oder von anderen Einrichtungen des Bundes bewirtschaften. Außerdem beispielsweise Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben oder Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten. Für Aufträge und Vergaben öffentlicher Auftraggeber des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 € soll die Einhaltung tariflicher Entlohnung, bei längeren Aufträgen auch Urlaubstage, Höchstarbeitsarbeitszeiten etc. verbindlich werden.

Der DEHOGA bewertet die Planungen als massive zusätzliche Bürokratie und Überregulierung. Der Arbeitsaufwand für Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, wird durch die zusätzlichen Dokumentationen, Informationen, Zertifikate, Kontrollen und die Notwendigkeit der Überprüfung von Subunternehmern deutlich erhöht. Das gilt sowohl für tarifgebundene wie für nicht tarifgebundene Arbeitgeber. Im Schulterschluss mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände werden wir unsere Kritik im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Keine Brancheninfos mehr verpassen?

Geht. Mit dem DEHOGA Berlin Newsletter.