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Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung bietet ein finanzierte Förderprogramm für „Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen“.

Seit 2016 hat es zahlreichen Unternehmen bei der Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse sowie bei der Fach- und Arbeitskräftesicherung geholfen

Mit dem Programm werden drei Ziele verfolgt:

  • Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften
  • Förderung von Beschäftigungswachstum in KMU
  • Erschließung von Beschäftigungschancen für benachteiligte Menschen

Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 17.000 Euro erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen einstellen. Auch die Umwandlung von geringfügiger Beschäftigung oder von Beschäftigung mit ergänzendem Leistungsbezug in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit kann bezuschusst werden. Die geförderten Arbeitsverhältnisse müssen mindestens 35 Wochenstunden umfassen, für ein Jahr oder länger geschlossen und nach Landesmindestlohn oder höher vergütet werden. Es besteht keine Pflicht zur Nachbeschäftigung.

Ausführliche Informationen zu den Förderkriterien, dem Antragsverfahren und den Fördersätzen finden Sie im Flyer sowie auf der Website unter Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen | zgs consult GmbH

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