Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und trotz Mahnung nicht zahlt, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Das Verfahren besteht im Wesentlichen aus zwei Schritten: Zunächst beantragen Sie einen Mahnbescheid. Zahlt der Schuldner weiterhin nicht und legt keinen Widerspruch ein, müssen Sie anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser ermöglicht die Zwangsvollstreckung, beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher oder eine Pfändung.
Wann kann ich einen Mahnbescheid beantragen?
Ein Mahnbescheid kommt bei offenen Geldforderungen infrage, etwa bei einer unbezahlten Rechnung, einem ausstehenden Kaufpreis oder Honorar.
Anders als eine normale Mahnung wird der Mahnbescheid bei Gericht beantragt und dem Schuldner vom Gericht zugestellt. Das Mahngericht prüft dabei nicht, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Widerspricht der Schuldner, kann die Forderung anschließend in einem normalen Gerichtsverfahren geklärt werden.
Welches Gericht ist zuständig?
Für Mahnverfahren gibt es besondere Mahngerichte. Welches zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers.
Für Berlin ist das Amtsgericht Wedding das zentrale Mahngericht.
Kommt es nach einem Widerspruch zu einem normalen Gerichtsverfahren, wird die Sache an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Dieses prüft dann, ob die Forderung tatsächlich besteht.
Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?
Der Antrag kann über den offiziellen Online-Mahnantrag der deutschen Mahngerichte gestellt werden.
Anzugeben sind insbesondere Gläubiger und Schuldner, die Höhe der Forderung und der Grund der Forderung, beispielsweise eine bestimmte Rechnung. Achten Sie darauf, den Schuldner – insbesondere bei Unternehmen – korrekt zu bezeichnen.
Für das Mahnverfahren fallen Gerichtskosten an, deren Höhe sich nach der Forderung richtet.
Was passiert nach dem Mahnbescheid?
Nach Zustellung hat der Schuldner grundsätzlich zwei Wochen Zeit, zu reagieren.
Zahlt er, ist die Angelegenheit erledigt. Legt er Widerspruch ein, kann die Forderung in einem normalen Gerichtsverfahren weiterverfolgt werden. Reagiert er nicht, müssen Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Wie beantrage ich den Vollstreckungsbescheid?
Der Vollstreckungsbescheid wird nicht automatisch erlassen, sondern muss beantragt werden. Das Mahngericht teilt Ihnen mit, ab wann dies möglich ist.
Teilzahlungen des Schuldners müssen berücksichtigt werden. Außerdem muss der Antrag grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden sonst verfällt dieser.
Was bringt der Vollstreckungsbescheid?
Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel. Damit können Sie beispielsweise einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder eine Konto- bzw. Lohnpfändung veranlassen.
Der Schuldner kann auch gegen den Vollstreckungsbescheid ein Einspruch einlegen. Deshalb sollten Sie Rechnungen, Verträge und sonstige Nachweise über Ihre Forderung aufbewahren.
Fazit
Das Mahnverfahren eignet sich insbesondere für Geldforderungen, bei denen nicht mit ernsthaftem Widerspruch gerechnet wird.
Wichtig sind die richtige Bezeichnung des Schuldners, eine eindeutige Beschreibung der Forderung und die Einhaltung der Fristen. Bei bereits umstrittenen oder komplizierten Forderungen kann rechtlicher Rat sinnvoll sein.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

