In wenigen Tagen beginnt in den USA, in Kanada und in Mexiko die bislang größte Fußball-Weltmeisterschaft der Geschichte – ein Sportereignis, dem auch viele Berlinerinnen und Berliner entgegenfiebern. Seit Ende April gilt die neue Sportereignisse-Verordnung, die das gemeinsame Erlebnis vieler Spiele in der Berliner Außengastronomie bis in die Nachtstunden hinein ermöglicht.

Die Verordnung gilt für öffentliche Fernsehdarbietungen im Rahmen des Betriebs von Außengastronomie im Land Berlin, soweit diese im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften betrieben wird. Im Einzelnen sieht sie folgende Regelungen vor:

Fernsehübertragungen der Vorrundenspiele (Gruppenphase) sind sonntags bis donnerstags erlaubt, insofern sie spätestens um 20 Uhr angepfiffen werden. An den übrigen Tagen, also freitags und samstags, dürfen Spiele gezeigt werden, die spätestens um 21 Uhr beginnen.

In der Finalrunde, also in der K.-o.-Phase, unterscheidet die Verordnung derweil nicht nach Wochentagen. Gezeigt werden dürfen an jedem Tag K.-o.-Spiele, die spätestens um 21 Uhr beginnen. Fernsehübertragungen werden damit bei regulärem Spielende bis ca. 23 Uhr und im Falle einer Verlängerung und eines Elfmeterschießens bis ca. 24 Uhr zugelassen.

Ausgenommen von allen zeitlichen Begrenzungen sind WM-Spiele mit deutscher Beteiligung – und das WM-Finale.

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Vor uns liegen fünf Wochen voller Spannung, Dramatik und Freude. Berlin feiert gemeinsam dieses große Fußball-Fest. Ich appelliere aber auch an die Betreiber der Außengastronomie und die Fußballfans, maßvoll mit diesem Spielraum umzugehen. Bei aller Freude am Fußball ist und bleibt die Nachtruhe der Anwohnenden ein sehr hohes Gut.“

Quelle: Pressemitteliung des Landes Berlin

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