Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit einen Initiativbericht zum „geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle“ verabschiedet. Darin sprechen sich die Straßburger Abgeordneten ausdrücklich gegen die Forderung der Arbeitgeber aus, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in ein Omnibus-Vereinfachungsverfahren aufzunehmen. Außerdem fordern sie die EU-Kommission zu weitergehenden Maßnahmen zur Verbesserung von Erwerbsbeteiligung von Frauen, Lohngerechtigkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege auf.
Hintergrund und aktueller Stand zum Thema Entgelttransparenz:
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie erlegt den Mitgliedstaaten über das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus gehende Regelungspflichten auf. Dazu gehören z.B. ein umfassender individueller Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber, Berichtspflichten für alle Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten, bei einem Lohngefälle über 5% die Pflicht, zusammen mit der Arbeitnehmervertretung Entgeltbewertungen vorzunehmen, sowie ein Verbandsklagerecht. Die Richtlinie muss bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Sie ist aber sehr komplex und bürokratisch und ihre Umsetzung bereitet in nahezu allen Mitgliedstaaten erhebliche Probleme. So ist es auch in Deutschland, weshalb es bisher noch keinen Gesetzentwurf gibt.
Für größere Unternehmen würde die leichtfertig-überambitionierte Verankerung der Richtlinie in deutsches Recht erheblichen Mehraufwand und Rechtsunsicherheit nach sich ziehen. Für Tarifparteien bringt sie das Risiko mit sich, dass tariflich ausgehandelte Entgeltsysteme nachträglich in Frage gestellt werden. In der aktuellen politischen Diskussion wird vielfach Entgeltgerechtigkeit mit Bürokratie und Gleichmacherei verwechselt. Deshalb drängen die Arbeitgeberverbände auf europäischer wie auch auf deutscher Ebene auf Vereinfachungen und Eingrenzungen.
Selbstverständlich halten wir Sie über weitere Entwicklungen informiert. Sobald wir belastbar sagen können, welche Pflichten z.B. bei Stellenausschreibungen, Mitarbeiterinformation oder Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch Arbeitnehmer zukünftig Unternehmen in Deutschland treffen und wie sich die Betroffenheit von tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern unterscheiden wird, versorgen wir Sie mit Umsetzungshilfen und Handlungsempfehlungen.



