Was ist Sache?
Die ordnungsgemäße und fristgerechte Meldung von öffentlichen Musiknutzungen ist Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung mit der GEMA und für den Gesamtvertragsrabatts von 20 % für DEHOGA-Mitglieder. Das Merkblatt gibt hierzu einen kompakten Überblick und erläutert die wichtigsten Punkte für die Meldungen.
1. Meldung vor der Musiknutzung / Durchführung der Veranstaltung
Alle Musiknutzungen und Veranstaltungen mit Musik, die öffentlich sind, müssen vor ihrer Durchführung bei der GEMA gemeldet werden. Die rechtzeitige Meldung ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung durch die GEMA und vermeidet spätere Nachberechnungen
Achtung! Auch wenn sogenannte „gemafreie Musik“ genutzt wird, muss diese vor der Nutzung bei der GEMA gemeldet werden. Die GEMA prüft dann, ob eine Lizenzierung über die GEMA tatsächlich nicht erforderlich ist.
Das Merkblatt zu den GEMA-Meldungen findet sich im Mitgliederbereich…



