Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) sieht beim Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) deutlichen Reformbedarf. In ihrer Stellungnahme fordert die Vereinigung, zu deren Mitgliedern auch der DEHOGA zählt, mehr Transparenz und eine stärkere Regulierung. Anlass ist eine öffentliche Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Gesetz.

Das VGG ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten und regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften und Verwertungseinrichtungen. In der Praxis zeigt sich aus Sicht der BVMV zunehmend, dass das Gesetz die Nutzer nicht ausreichend vor Intransparenz, Rechtsunsicherheit, überlangen Verfahren und überhöhten Vergütungsforderungen schützt.

Ein Grund hierfür liegt auch in den Aktivitäten unabhängiger Verwertungseinrichtungen wie Motion Picture Licensing Company (MPLC) und Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (VEA). Diese sind im Vergleich zu abhängigen Verwertungseinrichtungen und Verwertungsgesellschaften (wie z.B. GEMA und VG Wort) schwächer reguliert. Aus Sicht der BVMV muss unter anderem diese Schutzlücke geschlossen werden: Auch unabhängige Verwertungseinrichtungen benötigen eine umfassende und effektive Aufsicht, klare Sanktionen und Mindeststandards zur Rechte- und Tariftransparenz.

Darüber hinaus enthält die Stellungnahme weitere Forderungen, die dazu beitragen könnten, Risiken, bürokratische Belastungen und unnötige Kosten zu reduzieren. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auch bei diesem Thema weiter informiert.

Die Stellungnahme finden Sie hier: www.veranstalterverband.de

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