Am 29. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen im Schwarzarbeitsgesetz sind damit am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Der DEHOGA verbindet damit die Erwartungshaltung von FKS-Kontrollen mit weniger Bürokratie und weniger Belastungen für den operativen Betrieb der gastgewerblichen Unternehmen. Die Präsenz uniformierter und bewaffneter Zollbeamter im Restaurant oder Hotel soll nun teilweise durch digitale Buchprüfungen ersetzt werden. Der intensivere und automatisierte Datenaustausch der Behörden wird dazu führen, dass Vergehen, wie Leistungsmissbrauch (z.B. Schwarzarbeit neben dem Bürgergeld) oder Beitragsvorenthaltung (z.B. Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen nicht für die vollständige geleistete Arbeitszeit), aufgedeckt und geahndet werden.

Informieren Sie uns gerne über Ihre zukünftigen Erfahrungen mit den Betriebsprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

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