Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat heute zum geplanten Steueränderungsgesetz 2025 und damit u.a. auch zu einigen Aspekten und Ausschussempfehlungen rund um die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie positioniert.

Kompensation für geringere Steuereinnahmen gefordert

Angesichts der insgesamt durch das Gesetz zu erwartenden Mindereinnahmen und der sich dadurch verschärfenden Haushaltslage der Länder hält der Bundesrat eine Verständigung mit dem Bund über eine dauerhafte und umfassende Entlastung der Länder- und Gemeindehaushalte für notwendig. Er fordert die Bundesregierung auf, die zu erwartenden Steuermindereinnahmen zu kompensieren. In diesem Zuge wurde unter anderem auch eine entsprechende Ausschussempfehlung angenommen – darin werden als Kompensation unter anderem die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder benannt.

Bundesrat für verpflichtende digitale Zahlungsoption und gegen Registrierkassenpflicht sowie Ausweitung der Steuersenkung auf Getränke

Der Bundesrat hat sich zudem mit weiteren Empfehlungen der Ausschüsse zum Steueränderungsgesetz 2025 beschäftigt, die teilweise im konkreten Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerreduzierung in der Gastronomie stehen, und folgendermaßen abgestimmt:

  • Angenommen wurde eine Ausschussempfehlung, nach der der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen Vorschlag zur Einführung einer rechtlichen Verpflichtung zu erarbeiten, dass Geschäfte des Alltags neben der Annahme von Bargeld mindestens eine gängige digitale Zahlungsoption anbieten müssen (Ziel: Bekämpfung von Steuerhinterziehung)
  • Die Ausschussempfehlung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren kurzfristig konkrete Regelungsvorschläge zur Änderung der Abgabenordnung vorzulegen, um eine gesetzliche Registrierkassenpflicht (ebenfalls vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Steuerhinterziehung) einzuführen, wurde abgelehnt.
  • Ebenfalls abgelehnt wurde die Ausschussempfehlung, die geplante Mehrwertsteuersenkung auch auf Getränke auszuweiten (indem die Formulierung „mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“ im Gesetzestext gestrichen wird).

Weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens

Die Stellungnahme des Bundesrats wird der Bundesregierung weitergeleitet. Dann ist der Bundestag am Zug, das Gesetz zu beschließen. Anschließend kommt es erneut zum Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.

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