Mehrbelastung der Wirtschaft durch Ausweitung von Dokumentations- und Kontrollpflichten wird abgelehnt
Die Bundesregierung hat wie im Sofortprogramm angekündigt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt.
Das Gesetz enthält u.a. die Zusage bürokratieärmerer und digitaler Prüfungen. Diese Fokusverschiebung greift auch die Kritik des DEHOGA an den oft mit einer hohen Belastungsintensität verbundenen Vor-Ort-Prüfungen auf. Denn wenn auch ohne konkrete Verdachtsmomente bewaffnete Zollbeamte in Uniform die Betriebsabläufe der kontrollierten Restaurants und Hotels unterbrechen, verunsichert dies Mitarbeitende und Gäste und verursacht Imageschäden. Ob die Umsetzung des neuen Gesetzes die Situation tatsächlich verbessern wird, werden wir zu beobachten haben.
Darüber hinaus sollen die bei den Behörden vorhandenen Daten besser analysiert und zwischen den Behörden automatisiert abgeglichen werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält zusätzliche Befugnisse.
Der risikoorientierte Ansatz der FKS soll verstärkt werden. Das bedeutet, dass Prüfungen in den „identifizierten Risikobereichen“ intensiver und umfassender durchgeführt werden. Rechtstreue Unternehmen können mit weniger Prüfungen rechnen, eine Forderung, die der DEHOGA im Zusammenhang mit dem Thema Bürokratieabbau ebenfalls wiederholt erhoben hat. Unter die Risikobereiche fallen organisierte Kriminalität sowie organisierte Formen der Schwarzarbeit. Für die Branche drängt sich hier allerdings teilweise der Eindruck auf, es würden vorwiegend seriöse, ordentlich arbeitende Betriebe kontrolliert, in denen das Prüfgeschäft routiniert und risikoarm ablaufen kann, während man die „anderen“ eher meidet. Dieser Mutmaßung muss seitens der FKS aktiv entgegengearbeitet werden. Der DEHOGA thematisiert dies in seinen Gesprächen mit der Zollverwaltung und dem Finanzministerium.
Bürokratie abbauen!
Der DEHOGA hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Finanzministerium deutlich gemacht, dass es keine „Schwarzarbeitsbranchen“ gibt, nur einzelne Unternehmen, die sich nicht rechtskonform verhalten. Außerdem haben wir unsere Erwartungshaltung an die Umsetzung des Gesetzes formuliert: Bürokratieabbau und weniger belastende Prüfungen.
Bei der Digitalisierung und Automatisierung behördeninterner Prozesse muss definitiv ausgeschlossen werden, dass sie zu Mehraufwand für die Unternehmen führen. Bürokratiearm bedeutet auch, dass die Aufdeckung substanzieller Verstöße im Vordergrund stehen muss, weniger reine Formalverstöße wie z.B. Dokumentationspflichten.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände weist darauf hin, dass es durch die geplanten Neuregelungen für Arbeitgeber zu organisatorischen und finanziellen Mehrbelastungen kommt. Die Ausweitung der Dokumentations-, Mitwirkungs- und Kontrollpflichten sind mit Investitionen in IT, Personal und Beratung verbunden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilungen bedeutet die Verpflichtung zur medienbruchfreien Bereitstellung von Unterlagen mehr Aufwand.
Gerechte Digitalisierung: Schluss mit der Ungleichbehandlung des Gastgewerbes beim Nachweisgesetz!
Digitalisierung bei Schwarzarbeitskontrollen muss auch bedeuten, dass den von der Nutzung der digitalen Möglichkeiten des Nachweisgesetzes ausgeschlossenen Branchen endlich erlaubt, die wesentlichen Vertragsbedingungen auch in elektronischer Form nachzuweisen.
Den DEHOGA erreichen immer öfter Rückmeldungen von Mitgliedsbetrieben, dass Bewerber nur zur Arbeit bereit sind, wenn ein Teil der Vergütung am Fiskus vorbei ausgezahlt wird. Betriebe, die sich darauf nicht einlassen, finden schwerer Mitarbeiter. Leistungsmissbrauch, also der ungerechtfertigte Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld neben einem „schwarz“ erzielten Arbeitseinkommen ist die mit Abstand häufigste von der FKS aufgedeckte Straftat. In der Berichterstattung dominieren jedoch aufgedeckte Verstöße der Arbeitgeber. Das muss sich ändern, um auch Missbrauch von Sozialleistungen effektiver zu bekämpfen.
Ursachen statt Symptome bekämpfen!
Letztlich: Je höher die Belastung des Faktors Arbeit mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, desto größer der Anreiz für Schwarzarbeit. Die Forderung nach mehr Netto im Portemonnaie der Beschäftigten und einer Reduzierung der Lohnzusatzkosten für die Unternehmen gehört daher ganz nach oben auf die Agenda der Bundesregierung!
Auch die BDA weist darauf hin, dass Reformen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen notwendig sind, um Schwarzarbeit an der Wurzel zu bekämpfen. Die immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist nicht geeignet, diese nachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht aber die Ursachen.



