Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus endet am 31. März 2022. Bis dahin können über prüfenden Dritte Erst- und Änderungsanträge gestellt werden.
Hotel- und Gastronomieverband Berlin e.V.
Keithstraße 6
10787 Berlin
Startseite » Überbrückungshilfe III Plus – Antragsfrist endet am 31. März 2022
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus endet am 31. März 2022. Bis dahin können über prüfenden Dritte Erst- und Änderungsanträge gestellt werden.
(Nicht kategorisiert)
Neue PopUp-Prüfungsvorbereitung PRAXIS für auszubildende Köche und Köchinnen 2023
(Nicht kategorisiert)
Berliner Heizkostenhilfe für Gewerbetreibende und Privathaushalte
(Nicht kategorisiert)
Erleichterung über Last-Minute-Einlenken des Bundesfinanzministeriums
Hotel- und Gastronomieverband Berlin e.V.
Keithstraße 6
10787 Berlin
© 2025 DEHOGA Berlin
