Im Oktober 2025 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als erste konkrete Maßnahme zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz angekündigt, die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe unter 50 Beschäftigten abzuschaffen. Aktuell sieht § 22 SGB VII noch vor, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Unternehmen bis zu 20 Beschäftigten sind davon befreit.

Der jetzt dem Bundestag durch das BMAS vorgelegte Änderungsantrag zu § 22 SGB VII löst das im Oktober gegebene Versprechen der Entbürokratisierung nicht ein. Alle Unternehmen unter 50 Beschäftigten sollen verpflichtet werden, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, „wenn unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (= Gefährdungsbeurteilung) eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht“.

Damit droht eine Prüf- und Dokumentationspflicht für alle Unternehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Zudem wird die Entscheidung, ob ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist, vom Unfallversicherungsträger auf Kleinunternehmer abgewälzt, ohne klare Kriterien für die Entscheidung zu benennen. Kein Arbeitgeber wird aufgrund der im Entwurf genannten Anhaltspunkte in der Lage sein, eine tragfähige Entscheidung zu treffen.

Der DEHOGA Bundesverband hat daher die Regierungsfraktionen aufgefordert, die Anhebung des Schwellenwertes für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte konsequent umzusetzen.

Mit Blick auf aktuell laufende Gespräche antwortete die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, „keine überbordende Bürokratie zu schaffen, sondern den Unternehmen die nötigen Erleichterungen an die Hand zu geben, den Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu gestalten“. Weiterhin verweist die Fraktion auf die derzeit stattfindenden Gespräche, in denen der Schwerpunkt darauf läge, Lösungen zu entwickeln, die den unternehmerischen Alltag erleichtern, ohne die bewährten Schutzstandards zu gefährden.

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