Der Arbeitsschutz stellt vor allem kleine Betriebe immer wieder vor Herausforderungen. Mit zwei Angeboten bietet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) nun Unterstützung beim Arbeitsschutz. Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten eignet sich das Kompetenzzentrenmodell. Unternehmen müssen dafür keinen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Spezialisten einkaufen. Arbeitgeber sollen die Betreuung nach vorheriger Qualifikation selbst übernehmen. Teilnahmeberechtigt ist nur der Unternehmer bzw. die Unternehmerin selbst oder ein ausdrücklich und mit Entscheidungskompetenz beauftragter Vertreter (§ 13 Arbeitsschutzgesetz). Mit der digitalen Gefährdungsbeurteilung im BGN-Extranet steht zudem ein Werkzeug bereit, das die gesetzlich geforderte Dokumentation erleichtert und rechtssicher unterstützt – per Laptop, Tablet oder Smartphone.
In Sachen Arbeitsschutz plant die Bundesregierung im Rahmen des Bürokratieabbaus zudem, den Schwellenwert für die Bereitstellung eines Sicherheitsbeauftragten von jetzt 20 Mitarbeiter auf künftig 50 Mitarbeiter anzuheben. Für Betriebe bis 250 Beschäftigte soll nur noch ein Beauftragter erforderlich sein.



