Am 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft getreten. Damit können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, 2.000 Euro steuerfrei verdienen. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob Beschäftigte eine Rente beziehen oder nicht. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze und ein gleichzeitiger Rentenaufschub dazu führen, dass Beschäftigte ihren Rentenanspruch um 0,5 Prozent je aufgeschobenen Monat erhöhen können. Binnen eines Jahres kann der Rentenanspruch damit um 6 Prozent erhöht werden. Aktiv- und Flexirente bieten also klare Vorteile und finanziell attraktive Anreize zum längeren Arbeiten. Nähere Informationen dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung an.

Gastgewerbliche Arbeitgeber müssen die neuen Regelungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die hier verlinkten FAQ zur Umsetzung der Aktivrente veröffentlicht. Für Arbeitgeber und die Lohnbuchhaltung relevante Fragen finden Sie insbesondere in Abschnitt 3 der FAQ. Über eventuelle Aktualisierungen oder Erweiterungen des FAQ-Katalogs werden wir Sie informieren.

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