Der DEHOGA Berlin hat sich im Namen der Berliner Gastronomie an Verkehrssenatorin Ute Bonde gewandt und eine befristete Ausnahmeregelung für die Außengastronomie anlässlich kommender sportlicher Großereignisse angeregt.
Konkret ging es um:
- das DFB-Pokalfinale am 23. Mai 2026 sowie
- die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 (11. Juni bis 19. Juli 2026).
Hintergrund sind die sehr positiven Erfahrungen mit temporären Verlängerungen der Öffnungszeiten und der Möglichkeit öffentlicher Übertragungen im Außenbereich – zuletzt während der UEFA EURO 2024 und des DFB-Pokalfinales. Diese Maßnahmen wurden von Gästen wie Betrieben gleichermaßen gut angenommen und haben zu einer friedlichen, lebendigen Stimmung in der Stadt beigetragen.
In ihrer Antwort hat Senatorin Bonde die Initiative ausdrücklich begrüßt. Sie bestätigte, dass die bisherigen Erfahrungen mit solchen Ausnahmeregelungen durchweg positiv waren und sagte zu, dass für die genannten Sportgroßereignisse rechtzeitig eine erneute Ausnahmeregelung in Kraft treten soll. Zudem kündigte sie an, zu prüfen, ob für wiederkehrende Sportgroßereignisse eine Rechtsverordnung mit dauerhafter Geltung geschaffen werden kann.
Darüber hinaus macht sich der DEHOGA Berlin weiterhin für eine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie stark. Ziel ist es, dauerhaft praktikable und verlässliche Rahmenbedingungen für die Betriebe zu schaffen – unabhängig von einzelnen Großereignissen. Zu diesem Thema befindet sich der DEHOGA Berlin im laufenden Austausch mit den zuständigen Senatsverwaltungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen Weiterentwicklung des Landesgaststättengesetzes.
Der DEHOGA Berlin bewertet die Rückmeldung aus der Senatsverwaltung insgesamt als sehr positives Signal für die Branche. Wir werden den weiteren Prozess eng begleiten und unsere Mitglieder informieren, sobald konkrete Regelungen vorliegen.



