Die DIHK hat ein Konjunktur-Insight zum Mindestlohn veröffentlicht. Die Auswertung basiert auf fast 15.000 Unternehmensantworten und zeigt: Der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns seit 1. Januar 2026 von zuletzt 12,82 Euro auf nun 13,90 Euro pro Stunde verändert die gesamte Lohnstruktur hierzulande und stellt gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase für viele Betriebe eine nicht zu unterschätzende zusätzliche Herausforderung dar.
Aufgrund der Mindestlohnerhöhung muss laut Umfrage jedes zweite Unternehmen die Entlohnung seiner Belegschaft anpassen. Das gilt zum einen direkt, weil Mitarbeitende zum Mindestlohn beschäftigt werden. Dies betrifft insgesamt 25 Prozent, im Gastgewerbe sogar 50 Prozent der Befragten. Es gilt aber auch indirekt, weil der Abstand zu höheren Lohngruppen und Gehältern gewahrt bleiben muss. So geben ebenfalls 25 Prozent der Unternehmen an, dass sie zwar keine Mindestlohnbeschäftigten haben, aber dennoch für die höheren Lohngruppen die Gehälter anpassen müssen.
Die Unternehmen wurden auch zu möglichen Reaktionen befragt.
- Preiserhöhungen planen vier von zehn Unternehmen (Ostdeutschland: 52 %). Das gilt besonders bei Reinigungsdiensten (68 %), Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau (66 %) aber auch im Gastgewerbe (64 %).
- 13 Prozent rechnen damit, dass sie infolge der Mindestlohnerhöhung und daher steigender Arbeitskosten die Zahl ihrer Beschäftigten reduzieren müssen. In besonderem Maße gilt das für die Gastronomie (25 %) und den Einzelhandel (22 %).
- Eine Einschränkung von Produktion und Dienstleistungsangeboten wird in der Breite der Wirtschaft zwar eher selten erwartet (7%). Allerdings gilt dies nicht für alle Branchen. So rechnen u.a. Gastronomie (22 %), Sicherheitswirtschaft (21 %) sowie Personennahverkehr (13 %) mit einem merklichen Rückgang.
Mehr zu den Ergebnissen finden Sie hier auf der DIHK-Homepage.



