Der jüngste Stromausfall in Berlin hat erneut gezeigt, wie anfällig gastronomische Betriebe und Hotels gegenüber externen Störungen der Energieversorgung sind. Solche Ereignisse können erhebliche Umsatzausfälle, Warenverluste und organisatorische Einschränkungen nach sich ziehen.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, zeitnah zu prüfen,

  • ob Betriebsunterbrechungs- und Ertragsausfallversicherungen Netzausfälle bzw. öffentliche Versorgungsausfälle ausdrücklich abdecken,
  • ob die Inhaltsversicherung einen Zusatzbaustein für Waren- und Kühlgutverderb infolge eines Stromausfalls umfasst,
  • ob der bestehende Versicherungsschutz insgesamt bedarfsgerecht angepasst werden sollte.

Sofern ein Schaden entstanden ist, sollte dieser unverzüglich über den jeweiligen Versicherungsmakler bei der Versicherung gemeldet werden. Dabei sind die in den Verträgen vorgesehenen Meldefristen zu beachten.

Ergänzende Hinweise

Zusätzlich empfehlen wir:

  • Schäden sorgfältig zu dokumentieren (z. B. Fotos, Temperaturprotokolle, Entsorgungsnachweise),
  • Umsatzausfälle nachvollziehbar festzuhalten, um diese gegenüber dem Versicherer belegen zu können,
  • Notfall- und Kommunikationspläne für Stromausfälle zu überprüfen (z. B. Zuständigkeiten, Kontaktlisten, Abläufe),
  • zu prüfen, ob technische Vorsorgemaßnahmen wie Notstromlösungen oder Temperaturalarm-Systeme sinnvoll sind.

Diese Maßnahmen können im Schadensfall die Abwicklung erleichtern und helfen, wirtschaftliche Folgen künftiger Ausfälle zu begrenzen.

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