Im heute vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz sind die 7 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie am 1. Januar 2026 enthalten, ebenso wie im bereits am 28. November beschlossenen Bundeshaushalt für 2026. So sieht Verlässlichkeit aus!
Der DEHOGA hat sich über Jahre hinweg mit starken Argumenten auf Bundes- und Landesebene für diese wichtigste Maßnahme zur Zukunftssicherung der Restaurants, Wirtshäuser und Cafés eingesetzt. Die 7 Prozent auf Speisen schaffen nicht nur die längst überfällige Steuergerechtigkeit, sondern sichern Existenzen und Arbeitsplätze – sowohl in der Gastronomie als auch bei unseren Lieferanten und Dienstleistern. Die klare Begründung im Steueränderungsgesetz spricht für sich: Ziel ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche sowie die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen und Abgrenzungsschwierigkeiten. Wir sind zuversichtlich, dass auch die letzte Hürde im Bundesrat am 19. Dezember genommen wird.
Es ist doch schlichtweg absurd, dass für das frisch zubereitete und angerichtete Essen in unseren Restaurants 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, während für das verpackte Essen To Go, den Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Essenslieferung seit jeher 7 Prozent gelten.
Auch für das bedeutende Segment der Gemeinschaftsgastronomen und Caterer sind die 7 Prozent eine wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und Preisstabilität. Gerade diese Unternehmen spielen eine besonders starke systemrelevante Rolle bei der Daseinsvorsorge in unserem Land: In der Gemeinschaftsgastronomie werden tagtäglich 17 Millionen Menschen in Kitas und Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Betriebsrestaurants versorgt.
Einheitlich 7 Prozent auf alle Speisen beseitigen die steuerliche Benachteiligung des Verzehrs vor Ort und sorgen endlich für fairen Wettbewerb.
Die Maßnahme verschafft der Branche angesichts dramatisch gestiegener Kosten und der bevorstehenden Mindestlohnerhöhung zudem den dringend benötigten Rückenwind für die kommenden Jahre.
Wo Spielräume vorhanden sind, werden Gastronominnen und Gastronomen diese nutzen für Investitionen in die Betriebe, attraktive Preisangebote, Sicherung von Arbeitsplätzen und faire Löhne.
Es geht um den Erhalt der Vielfalt und der für die Gesellschaft so relevanten Begegnungsorte, um attraktive Innenstädte und ländliche Räume sowie um die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Wenn ein Restaurant schließt, trifft das nicht nur die Gastronomen und Mitarbeiter, sondern auch Produzenten und Dienstleister vor Ort und die Wertschöpfung in den Regionen.
Gastronomie ist der Motor, der unser Land lebendig und liebenswert macht, der Tourismus ermöglicht – und ist unverzichtbar für Daseinsvorsorge, Austausch und sozialen Zusammenhalt. Heute wichtiger denn je.

