Seit dem 1. Januar 2014 erhebt das Land Berlin eine Übernachtungsteuer (City Tax) auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Bis heute wurden rund 603 Mio. Euro an Steuereinnahmen abgführt. Seit dem 1. April 2024 gilt diese Steuer auch für Geschäftsreisende. Zum 1. Januar 2025 wurde der Steuersatz zudem von 5 auf 7,5 Prozent angehoben. 

Diese kurzfristig beschlossenen Änderungen belasten die Berliner Hotellerie erheblich: Sie erhöhen die Preise, verschärfen den Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Standorten und verursachen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Die Auslastung liegt weiterhin unter dem Vorkrisenniveau, während die Kosten für Personal, Energie und Waren weiter steigen. Viele Gäste empfinden die Steuer zudem als intransparent und nicht nachvollziehbar.

Unseren Unmut haben wir gegenüber der Landesregierung mehrfach deutlich gemacht. Gleichzeitig liegen Änderungsvorschläge als möglicher Kompromiss auf dem Tisch. Dazu gehören die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom Hotel auf den Gast, eine Anpassung bei der Haftungsfrage sowie eine teilweise Zweckbindung der Einnahmen. Ende November werden die Gespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen dazu fortgeführt. Sollte dabei kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden, werden wir uns im Verband über einen „Plan B“ austauschen.

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