DEHOGA nimmt Stellung zur geplanten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 3. Änderungsgesetz) vorgelegt, zu dem auch der DEHOGA eine Stellungnahme erarbeitet hat. Mit den geplanten Regelungen sollen unter anderem europäische Vorgaben zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese können auch für Betriebe und Unternehmen des Gastgewerbes unmittelbare Auswirkungen haben, die zunehmend im Fokus nachhaltiger Entwicklungen stehen – sowohl im Hinblick auf die betriebliche Verantwortung als auch im Bereich des Marketings und der Leistungserbringung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Aus Sicht der gastgewerblichen Betriebe und Unternehmen ist es daher von besonderer Bedeutung, dass die neuen Bestimmungen praxisgerecht, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Unsere konkreten Positionen hierzu finden Sie in unserer hier verlinkten Stellungnahme.



