Die Außengastronomie ist ein unverzichtbarer Bestandteil urbaner Lebensqualität – für Berlinerinnen und Berliner ebenso wie für unsere Gäste aus aller Welt. Gerade in belebten Kiezen schafft sie Aufenthaltsqualität, belebt den öffentlichen Raum und trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stärke der Stadt bei.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. Juli 2025 (Az. VG 4 L 66/25). Das Gericht hat die Vorverlegung der Sperrzeit für eine Gaststätte in einem der bekanntesten Ausgehviertel Berlins als rechtswidrig eingestuft und damit die Rechte der Betriebe deutlich gestärkt. Es stellte klar: Eine Abweichung von der gesetzlichen Regelsperrzeit bedarf besonderer und konkreter Umstände – bloße Einzelbeschwerden reichen dafür nicht aus.
Das Urteil ist ein wichtiges Signal: In hochverdichteten Innenstadtlagen mit sozial akzeptierten gastronomischen Strukturen darf nicht pauschal verschärft reglementiert werden. Vielmehr müssen die Gegebenheiten des jeweiligen Quartiers berücksichtigt und verhältnismäßig abgewogen werden. Das Gericht würdigt ausdrücklich die seit Jahrzehnten gewachsene städtebauliche Realität, in der Außengastronomie ein fester Bestandteil des Berliner Stadtbilds ist – mit hoher sozialer Akzeptanz und touristischer Bedeutung. Damit hat die Entscheidung eine Signalwirkung über den entschiedenen Einzelfall hinaus.
DEHOGA Berlin handelt – konkrete Vorschläge liegen vor
Der DEHOGA Berlin hat in den vergangenen Monaten immer wieder auf die rechtlichen und praktischen Unsicherheiten bei der Genehmigungspraxis hingewiesen. Ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Sondernutzungspraxis mit konkreten Vorschlägen liegt der zuständigen Senatsverwaltung bereits seit Anfang des Jahres vor.
Die Entscheidung des Gerichts bestärkt unsere Forderung, Einzelfallgerechtigkeit mit städtebaulicher Weitsicht zu verbinden. Pauschale Sperrzeitverkürzungen sind kein geeignetes Mittel, um das Miteinander im Kiez zu steuern. Der Beschluss ist ein Signal an die Verwaltung, rasch die Verwaltungspraxis und rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Betriebe und ihrer Gäste anzupassen.
Wir bleiben dran
Wir setzen uns weiterhin für moderne und praxistaugliche Rahmenbedingungen der Außengastronomie ein – im Interesse unserer Mitglieder, aber auch im Sinne eines lebendigen, vielfältigen Berlins. Dazu stehen wir mit der Politik im engen Austausch und setzen auf eine zügige Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen.



