Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Dieses soll bereits am 6. August 2025 im Kabinett beraten werden.

Im Gastgewerbe können z.B. Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer von dem geplanten Gesetz betroffen sein, die Kantinen der Bundesministerien oder von anderen Einrichtungen des Bundes bewirtschaften. Außerdem beispielsweise Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben oder Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten.

Für Aufträge und Vergaben öffentlicher Auftraggeber des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 € soll nach dem BTTG die Einhaltung tariflicher Entlohnung, bei längeren Aufträgen auch Urlaubstage, Höchstarbeitsarbeitszeiten etc. verbindlich werden. Das geschieht, indem auf einseitigen Antrag einer Gewerkschaft das Bundesarbeitsministerium die Bedingungen eines Tarifvertrages per Rechtsverordnung festlegt. Die Auftragnehmer müssen dann in einem Tariftreueversprechen zusagen, dass sie den bei dem Bundesauftrag eingesetzten Arbeitnehmern für die Dauer des Auftrags mindestens die in der Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen gewähren.

Zur Kontrolle, ob Auftragnehmer ihr Tariftreueversprechen einlösen, wird eine eigene „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet. Zwischen Bundesauftraggeber und Auftragnehmer sind Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung zu vereinbaren. Außerdem können nicht tariftreue Auftragnehmer von zukünftigen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es soll eine umfassende Nachunternehmerhaftung gelten, nach der der Auftragnehmer für Verstöße seiner Subunternehmer in der gesamten Lieferkette haftet. Flankiert wird das Gesetz von Nachweis- und Dokumentationspflichten. Alternativ ist eine Zertifizierung der Tariftreue („Präqualifizierungsverfahren“) möglich. Betroffene Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer müssen über ihre Ansprüche informiert werden.

Der DEHOGA bewertet die Planungen als massive zusätzliche Bürokratie und Überregulierung. Der Arbeitsaufwand für Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, wird durch die zusätzlichen Dokumentationen, Informationen, Zertifikate, Kontrollen und die Notwendigkeit der Überprüfung von Subunternehmern deutlich erhöht. Das gilt sowohl für tarifgebundene als auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber. Das Vergaberecht wird dadurch komplexer, unübersichtlicher und bürokratischer. Absehbar wird dies dazu führen, dass sich vor allem kleine und mittelständische Betriebe seltener an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Der Wunsch nach einer Verstärkung des sozialen Schutzes, einer Erhöhung der Tarifbindung und fairen Wettbewerbsbedingungen rechtfertigt diesen Bürokratieaufbau nicht. Arbeitnehmer genießen in Deutschland ein hohes Schutzniveau. Aufgrund des Fach- und Arbeitskräftemangels und der Demografie haben Unternehmen ohnehin ein eigenes Interesse, attraktive Löhne und Arbeitsbedingungen zu realisieren. Immer neue Bemühungen des Staates, Unternehmen in ein Tarifkorsett zu zwingen, schaden Wirtschaftlichkeit und Flexibilität.

Durch den Aufbau einer neuen eigenen Prüfstelle werden auch der Staat und damit alle Steuerzahler belastet. Bei komplexen, auslegungsbedürftigen oder regional differenzierten Tarifverträgen, bei Tarifkonkurrenzen oder Zuordnungen wechselnder Mitarbeiter zu Bundesaufträgen werden die Kontrollen absehbar aufwändig, schwierig und fehleranfällig.

Im Schulterschluss mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände werden wir unsere Kritik im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die BDA würdigt im vorliegenden Entwurf zwar Bürokratieerleichterungen im Vergleich zu den Planungen der Ampelkoalition. Es bleibe aber dabei, dass das BTTG – auch in Kombination mit einem ebenfalls geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz – Wirtschaft und Tarifautonomie unnötig belaste. Es sei ein bürokratisches Zwangsgesetz.

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