Tarifgeschehen und Tarifpolitik

  • Tarifverträge im Gastgewerbe werden grundsätzlich regional abgeschlossen. In Berlin gibt es  für das Hotel- und Gaststättengewerbe derzeit einen Entgelt- und Rahmentarifvertrag, einen Manteltarifvertrag, einen Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge sowie einen Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen (Stand: Juli 2022). Diese Tarifverträge sind nicht allgemeinverbindlich. Die Tarifverträge stehen für alle Mitglieder kostenfrei zum Download unter mein DEHOGA bereit.
  • Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft.
  • Zusätzlich bietet der DEHOGA Berlin auch die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung an. Mitglieder, die die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung wählen, sind nicht an die Tarifverträge gebunden. Jedes Mitglied kann frei wählen, ob es als Mitglied mit oder ohne Tarifbindung geführt werden will. Unabhängig davon gelten selbstverständlich die gesetzlichen Mindeststandards.
  • Bei der Frage, ob man die Mitgliedschaft mit oder ohne Tarifbindung wählt, sollte man bedenken, dass die ausgehandelten Tarifverträge in vielen Bereichen eine wichtige Orientierung darstellen, z. B. in Sachen Entlohnung, Arbeitszeit und Urlaub. Die Tarifbindung ist für viele Arbeitnehmer entscheidend bei der Arbeitgeberwahl und kann daher helfen, Arbeitskräfte zu finden und zu binden. Über die Inhalte der jeweiligen Tarifverträge informieren wir gern auch persönlich. Sprechen Sie uns an.


Download (nur für Mitglieder)

Exklusiv für unsere Mitglieder stehen die Tarifverträge im Downloadbereich zur Verfügung.