Wasser ist ein existenzieller und in vielen Teilen dieser Welt knapper Rohstoff. Gewässer sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Nutzung der natürlichen Ressource Wasser kann gerade in Regionen, in denen Wasser knapp ist, zu Konflikten und Umweltproblemen führen.
Gastgewerbliche Betriebe haben in vielfältigster Form mit Wasser (Wasserverbrauch im allgemeinen) und Abwasser (in gastgewerblichen Betrieben insbesondere in Zusammenhang mit der Einleitung von Fett/Fettabscheider) zu tun. Jedes Unternehmen ist in der Regel Kunde der Berliner Wasserbetriebe BWB. Daher sind die Tarife und Tarifentwicklungen von besonderem Interesse.
Im Gegensatz zu Einheimischen verbrauchen Touristen mehr Wasser.
Beispiel:
Tourist = ca. 300 Liter pro Tag
Haushalt = ca. 80-150 Liter pro Tag.
Tropfende Wasserhähne, ständig laufende Toilettenspülungen und undichte Stellen in Wasserleitungen und Geräten können den Wasserverbrauch um ein Vielfaches erhöhen. Um sie möglichst schnell aufzuspüren, ist es sinnvoll, den Wasserverbrauch regelmäßig zu überprüfen und mit den Vorjahreswerten zu vergleichen.
In den vergangenen Jahren waren immer häufiger Schlagzeilen wie diese zu lesen: „Auf dem Winterfeldtplatz stinkt es nach faulen Eiern", „Tischlein deck dich für Kanalratten", „Berlin braucht 'ne Spülung", „Mir stinkt' s im Rathaus" und „Die Berliner Wasserbetriebe sollen endlich was gegen fiesen Gully-Geruch tun".
Der Grund für die Beschwerden ist simpel: Fett.
Fette lösen sich nicht im Wasser auf, sondern werden vom warmen Spülwasser nur fortgeschwemmt. Das Fett setzt sich in den Abwasserkanälen ab, verstopft sie, fault und stinkt. Zudem „beißt" die bei der Verwesung entstehende Schwefelsäure Stahl und Beton in den Kanalschächten kaputt. Also ein Problem mit vielen Folgen.
2008 haben die Berliner Wasserbetriebe ihre Geschäftsbedingungen geändert. Danach müssen Eigentümer von Grundstücken, auf denen infolge gewerblicher Tätigkeit Stoffe anfallen, die leichter als Wasser sind, wie z. B. Benzin, Öle oder Fette, Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe einbauen und betreiben. Hinzu kommt ein umfassendes und kompliziertes Regelwerk nach Bundes-Wasserhaushaltsgesetz, Berliner Wassergesetz, Indirekteinleiterverordnung sowie den DIN Normen DIN EN 1825-2 und DIN 4040-100, wonach Fettabscheider dem Stand der Technik entsprechend einzubauen sind.
Für Unternehmen, bei denen fetthaltiges Abwasser anfällt (z. B. Gaststätten, Fleischereien) bedeutet dies, dass ein Fettabscheider vorgeschrieben ist.
In Abstimmung mit dem Land Berlin suchen Mitarbeiter derzeit im Bezirk Mitte alle Gastronomiebetriebe, vom Imbiss über Hotels, Caterer und Kantinen, aber auch Fleischer oder Süßwarenhersteller auf, um die Beschaffenheit des eingeleiteten Abwassers zu bewerten. Diese ist nicht allein von der Größe der Küche oder von der Anzahl der produzierten Essen abhängig, sondern auch von der Anzahl der Sitzplätze, dem Umfang der Kücheneinrichtung sowie der Art der Zubereitung und der Menge des genutzten Wassers.
Bis Ende 2012 wollen die Berliner Wasserbetriebe in allen zwölf Bezirken der Stadt die Einleitbedingungen überprüft und entsprechende Zustimmungen für den Einbau von Fettabscheidern bzw. Befreiungen davon erteilt haben. Durch breite Informationen weisen die Berliner Wasserbetriebe zudem darauf hin, dass durch geeignete und gesetzlich ohnehin vorgeschriebene Fettabscheider Gestank und Schäden in den Kanälen ausgeschaltet werden können. Die hierfür erforderlichen Investitionen in Fettabscheider stehen meist in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Behebung von Betriebsstörungen, die im eigenen und öffentlichen Bereich anfallen.
Die Umwelt, Berlinerinnen und Berliner sowie die Gäste der Stadt werden dies letztendlich ganz sicher zu schätzen wissen.
Quelle: DEHOGA Berlin Umweltleitfaden, DEHOGA Umweltbroschüre, Berliner Wasserbetriebe, IHK Berlin