Unsere Mitglieder sind immer top informiert. Sie bekommen sämtliche Brancheninfos per Newsletter oder Magazin zugestellt.
Unser Justiziar berät die Mitglieder persönlich mit Fach- und Branchenkompetenz in allen wichtigen, das Gewerbe betreffenden rechtlichen Angelegenheiten:
1. Ein Restaurantbetrieb hatte an einem Samstag eine Arbeitnehmerin eingestellt und deren Personaldaten unverzüglich per Fax seinem Steuerbüro zur sozialversicherungspflichtigen Anmeldung übermittelt. Da das Steuerbüro am Wochenende nicht besetzt war, konnte die Arbeitnehmerin erst am darauffolgenden Montag angemeldet werden. Bei einer jedoch am Sonntag durchgeführten Kontrolle durch den Zoll wurde festgestellt, dass die Arbeitnehmerin nicht angemeldet war und somit ein Fall von Schwarzarbeit vorlag. In vergleichbaren Fällen wurden dafür hohe Bußgelder von mehreren tausend Euro verhängt.
Im vorliegenden Fall war unser Justiziar dem Mitglied im Rahmen des durchgeführten Ermittlungsverfahrens bei der Formulierung einer Stellungnahme behilflich, in dessen Folge das Mitglied mit einer Geldbuße von 800,- € verhältnismäßig gut davon kam.
2. Der Betreiber eines Restaurants hatte einen Arbeitnehmer auf Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrages beschäftigt. Am Monatsende behauptete der Arbeitnehmer, dass mit ihm eine Nettolohnvereinbarung getroffen worden sei und der Arbeitgeber kein Recht besessen hätte, von seinem Arbeitslohn Steuern und Sozialabgaben in Abzug zu bringen. Der Arbeitnehmer forderte einen Differenzbetrag von fast 1000,- € ein, was der Arbeitgeber ablehnte. In der Folge kam es zum Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber ließ sich dabei vom Justiziar des DEHOGA Berlin vertreten. Die Klage des Arbeitnehmers wurde abgewiesen. Dem Mitglied entstanden durch seine Verbandsmitgliedschaft weder Anwalts- noch Gerichtskosten.
3. Ein Mitglied hatte Probleme mit Anwohnern und mit dem Ordnungsamt wegen angeblicher Lärmbelästigung, die von seinem Gaststättenbetrieb ausgehen sollte. Das Mitglied wurde vom Justiziar beraten und bei Abfassung seiner Stellungnahme unterstützt, so dass kein Bußgeld ausgesprochen wurde.