Zweites Gesetz zur Änderung des Übernachtungssteuergesetzes veröffentlicht

Heute wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Übernachtungssteuergesetzes veröffentlicht. Es trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Erste Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQs. Sobald die Leitfäden der Senatsverwaltung verfügbar sind, werden wir Sie informieren und diese auf unserer Website bereitstellen.

Hinweis zur rechtlichen Vorgehensweise bei der City-Tax-Erhöhung

Der DEHOGA Berlin prüft derzeit die rechtlichen Möglichkeiten gegen die Erhöhung der Übernachtungssteuer zum 1. Januar 2025. Hierfür suchen wir Beherbergungsbetriebe, die bereit sind, den Klageweg mit uns zu beschreiten. Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass unsere Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Sobald uns alle relevanten Unterlagen vorliegen, werden wir ein Gutachten in Auftrag geben. Dieses Gutachten wird die Grundlage für eine gemeinsame Entscheidung mit den interessierten Betrieben bilden, ob wir das Klageverfahren einleiten.

Hinweise zum Einspruchsverfahren

Um sich rechtlich gegen die beschlossene Erhöhung zu wehren, empfehlen wir, gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Zahlungen auf die erhöhten Steuersätze sollten unter Vorbehalt erfolgen, um die Möglichkeit einer Rückforderung offen zu halten, falls sich die Lage durch entsprechende Rechtsprechung zugunsten der Steuerschuldner ändert.

Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater Ihrer Wahl erforderlich ist. Dieser Hinweis zum Einspruchsverfahren ersetzt keine professionelle Beratung durch eine Steuerberatung.

Das Gesetz steht in zwei Fassungen zur Verfügung

Weitere Informationen Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank