- im Mittelpunkt der bundesweit bereits definierten Unterstützungsmaßnahmen steht der Schnellkredit der KfW
- soweit er in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zu ergänzen, über den nach 15 Monaten angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens entschieden wird. Sollte es zu einer auf Bundesebene diskutierten steuerlichen Unterstützung bei der Tilgung kommen, ist diese vorrangig einzusetzen
- soweit er nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss, einen Zuschuss vorzusehen (durchschnittliche Höhe nicht über 25.000 Euro, im Einzelfall kann er höher liegen).