Wirtschaftssenator Stephan Schwarz informierte uns schon vor der Pressekonferenz über die Entscheidung des Berliner Senats hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Hintergrund ist, dass erst mit der Entscheidung des Bundesrats am 18. März die endgültige Form der geänderten IfSG (Bund) vorliegen wird. Erst dann könnte die Berliner Verordnung an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden. Angesichts der Kürze der dafür verbleibenden Zeit ist eine rechtssichere Umsetzung kaum möglich, so dass der Senat die Option einer Übergangsregelung nutzt und die geltende Verordnung bis zum 31. März verlängert. An diesem Tag läuft auch der Beschluss des Abgeordnetenhauses zur "Epidemischen Lage" aus. Auch andere Bundesländer nutzen diese Verlängerung um elf Tage.

Eine "Hotspot"-Regelung wird aller Voraussicht nach nicht verfolgt. Zum 1. April sollen die auf Bundesebene vorgesehenen weitgehenden Änderungen umgesetzt werden: Im Wesentlichen nur noch Maskenpflicht zum Schutz vulnerabler Gruppen (Krankenhäuser, Pflege) sowie im ÖPNV und Testpflicht für Schulen.

Der DEHOGA Berlin bedauert diese geringfügige Verlängerung der derzeitigen Schutzmaßnahmen, die auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Geflüchteten aus der Ukraine, die überwiegend nicht oder nicht vollständig geimpft sind, zustande gekommen ist. Wir bedanken uns aber auch beim Senator Schwarz über die offenen Worte und die schnelle Information!