Die Umfrage wird zusammen mit der dwif-Consulting GmbH durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden wir in unsere Stellungnahmen einfließen lassen.
Seien Sie versichert, dass wir uns weiterhin unvermindert für den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie einsetzen; nur die steuerliche Gleichbehandlung von Essen mit einheitlich 7% ist fair und gerecht. Gleiches gilt für die dauerhafte Geltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes im Beherbergungsgewerbe, wie dieser in 26 EU-Staaten zur Anwendung kommt.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und anonymisiert weiter verarbeitet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!