Nach aktuellen Informationen wird der Startschuss für die Überbrückungshilfen in der kommenden Woche fallen. Wir empfehlen Ihnen, schnellstmöglich auf Ihren Steuerberater zuzugehen und alle erforderlichen Zahlen für die Antragstellung vorzubereiten. Die Antragstellung ist ausschließlich über Ihren Steuerberater möglich. Für die Antragsberechtigung ist es notwendig, dass Sie für die Monate April und Mai einen Umsatzverlust von mindestens 60 Prozent nachweisen. Zuschüsse für die Fixkosten werden dann für die Monate Juni, Juli und August gewährt, wenn mindestens ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent vorliegt. Den Wortlaut der Eckpunkte zu den Überbrückungshilfen finden Sie hier… Weitere Informationen folgen in der nächsten Woche.