Wie wir soeben erfahren haben, betrifft der Fristablauf auch den Wechsel des Beihilferegimes. Bisher ging man davon aus, dass das Beihilferegime zum Beispiel von der "Kleinbeihilfe" zur "Bundesregelung Fixkostenhilfe" bis zur Schlussabrechnung geändert werden kann.
Dem ist nicht so.
Die Frist läuft am 31. Oktober 2021 aus. Sollten Sie die entsprechenden Beihilferahmen überschreiten, nehmen Sie bitte sofort mit Ihrem Steuerberater Kontakt auf und klären, ob kurzfristig Handlungsbedarf besteht und Änderungsanträge bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden müssen. Wir setzen uns gemeinsam mit dem DEHOGA Bundesverband dafür ein, dass die Frist nachträglich verlängert wird. Ob der Bund Änderungen nachträglich vornehmen wird, lässt sich derzeit nicht absehen.